Führerscheinabnahme, Suchtgiftsicherstellung und Festnahme

Hallein - Zu einer Führerscheinabnahme, einer Festnahme und zur Sicherstellung von Suchtmitteln der besonderen Art kam es in den Abendstunden des 08.06.2023 vor bzw. in der Polizeiinspektion Hallein


Quelle: F4F.at / Symbolfoto

Gegen 20:00 Uhr betrat ein 33-jähriger Halleiner die Dienststelle und ersuchte um Hilfe. Er gab an, dass er soeben zur Polizei gefahren sei, da eine Bekannte in seinem Auto sitze, die nun nicht mehr aussteigen wolle. Um die Situation abzuklären und eventuell Hilfe leisten zu können, begaben sich Beamte der Polizeiinspektion Hallein vor die Dienststelle, wo tatsächlich eine Frau im Fahrzeug des 33-jährigen Halleiners angetroffen werden konnte. Gleichzeitig nahmen die Beamten beim Fahrzeuglenker eindeutige Alkoholisierungsmerkmale wahr. Da auch die Frau aus dem Auto angab, dass der Mann vor Fahrtantritt mindestens 10 Bier getrunken habe, wurde dieser nunmehr zum Alkomattest aufgefordert, welcher in weiterer Folge einen Wert von 1,32 Promille ergab und zur Abnahme seines Führerscheins führte. Nachdem der Mann von den Beamten zum Alkomattest aufgefordert worden war, reagierte die 31-Jährige sehr aufgeregt und erzürnt über die nun folgende Amtshandlung. Während sich die Beamten zum Zwecke des Alkomattest gemeinsam mit dem 33-Jährigen Mann in die Polizeiinspektion begaben, versuchte die Frau ebenfalls in die Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Hallein einzudringen, um die Amtshandlung zu stören. Da ihr der Zutritt aufgrund ihres Verhaltens verwehrt wurde, betätigte sie nunmehr fortlaufend und durchgehend die Klingel der Polizeiinspektion und blockierte den Eingangsbereich der Dienststelle. Nachdem die 31-Jährige trotz mehrmaliger Abmahnungen von ihrem Vorhaben nicht abzubringen war, musste sie schlussendlich festgenommen werden. Bei der Personsdurchsuchung fanden die Beamten schließlich eine geringe Menge Cannabis in ihrer Handtasche auf. Dem ursprünglichen Anliegen des Mannes konnte zwar entsprochen werden, jedoch mussten sich nach Abschluss der Amtshandlungen nunmehr beide Personen zu Fuß auf den Nachhauseweg machen. Es folgen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Salzburg, sowie an die Bezirkshauptmannschaft Hallein.

 

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