Klärung von Betrugshandlungen in Gloggnitz / Bezirk Neunkirchen

Gloggnitz - Die Polizeiinspektion Gloggnitz wurde am 6. September 2023, gegen 13.15 Uhr, über einen vermeintlichen Spendenbetrug durch drei Männer im Bereich eines Kundenparkplatzes, vor einem Lebensmittelgeschäft in Gloggnitz informiert


Quelle: F4F.at / Symbolfoto

Beim Eintreffen der alarmierten Polizeistreife flüchtete einer der drei vorerst unbekannten Täter. Die beiden anderen wurden angehalten und nach erfolgter Kontrolle vorläufig festgenommen. Eine weitere Streife der Polizeiinspektion Gloggnitz konnte den Flüchtigen im Nahbereich anhalten. Der junge Mann wurde ebenfalls vorläufig festgenommen.

Bei den Erhebungen vor Ort konnte die Spendenliste am dortigen Kundenparkplatz, zerknüllt unter einem geparkten Pkw liegend aufgefunden werden. Die Liste dürfte von den Männern bei Ansichtigwerden weggeworfen worden sein. Bei den drei Beschuldigten handelt es sich um rumänische Staatsbürger im Alter von 17, 19 und 45 Jahren; alle in Graz wohnhaft.

Sie sollen sich als gehörlose Spendensammler für den "Landesverband für behinderte und taubstumme Kinder" ausgegeben und Passanten aufgefordert haben, Geld für die von ihnen fingierte Organisation zu spenden. Bislang konnte erhoben werden, dass die Beschuldigten von zumindest drei Personen Spenden entgegengenommen haben sollen. Die Beträge auf der mitgeführten Spendenliste sollen von den Beschuldigten verfälscht worden sein, um mehr Spendengelder zu lukrieren.

Auf dem Zettel stand folgender Text:

DER LANDESVERBAND FÜR BEHINDERTE UND TAUBSTUMME KINDER, MÖCHTEN EIN ZENTRUM MIT KONTAKTEN AUF NATIONALER UND INTERNATIONALER EBENE ERÖFFNEN. BITTE HELFEN SIE UNS MIT IHRER UNTERSCHRIFT. VIELEN DANK

Die drei rumänischen Staatsbürger wurden vernommen und waren zum Teil geständig. Sie werden der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt.

VORSICHT:

Es sind vermehrt Personen im Bundesgebiet unterwegs, die eine derartige Betrugsmasche anwenden, um sich unrechtmäßig zu bereichern.

Die obgenannte Spendenaktion wurde NICHT bewilligt und handelt es sich deshalb um eine Betrugshandlung.

Präventionstipps:

• Seien Sie misstrauisch. Derartige Sammelaktionen müssen grundsätzlich bewilligt werden.

• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und ein Identitätsdokument des Spendensammlers bzw. der Spendensammlerin vorzeigen.

• Vergewissern Sie sich, dass es die genannte Organisation auch tatsächlich gibt.

• Bei Betrugsverdacht umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 133 verständigen.

 

Kommentare