1. Lkw- Sonderfahrverbot am 2. Juni 2023
Tirol - Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol
am Donnerstag, den 02.06.2023
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am
Donnerstag, den 02. Juni 2023 in der Zeit von 09 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien)
ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen
Kommentare