Salzburg - Am Vormittag des 17. September wurde nach vorangegangenen Lenker- und Fahrzeugkontrollen drei PKW-Lenkern aufgrund einer Beeinträchtigung durch Alkohol- oder Drogenkonsum die Weiterfahrt untersagt
Im Zuge einer routinemäßigen Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnten Beamte der Landesverkehrsabteilung in der Imbergstraße, gegen 07:00 Uhr morgens, bei einer 21-jährigen PKW-Lenkerin Symptome einer Alkoholisierung wahrnehmen. Ein daraufhin durchgeführter Alkomattest ergab einen relevanten Messwert von 0,48 mg/l Atemalkoholgehalt (0,96 Promille). Der Lenkerin wurde an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie wird wegen Lenken eines PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustandes angezeigt.
Wenig später, gegen 09:45 Uhr, war ein deutscher Staatsbürger mit seinem Mietauto auf der Autobahn A10 in FR Salzburg unterwegs und wurde im Bereich Zederhaus mit einer Geschwindigkeit von 156 Km/h im Bereich einer 100 Km/h Geschwindigkeitsbeschränkung gemessen. Bei der daraufhin erfolgten Anhaltung im Bereich der Abfahrt Flachauwinkel stellten die Beamten bei dem 39-jährigen Lenker einen Atemalkoholgehalt von 0,36 mg/l (0,72 Promille) fest. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird wegen der Geschwindigkeitsübertretung und Lenken eines KFZ unter Alkoholeinfluss den entsprechenden Behörden angezeigt.
Gegen 10:10 Uhr wurden Beamte auf der Autobahn A10, Höhe Knoten Salzburg, auf den Lenker eines PKW aufmerksam, der in Fahrtrichtung Wien unterwegs war. Er fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand zu dem vor ihm fahrenden Fahrzeug. Im Zuge der daraufhin durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten bei dem 22-jährigen Fahrzeuglenker Merkmale einer Beeinträchtigung fest. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Kokain und Cannabis. Damit konfrontiert gestand der Lenker den Konsum ein. Ein Arzt stellte die Fahruntauglichkeit des Probanden aufgrund dessen Suchtmittelbeeinträchtigung fest. Der Führerschein wurde abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
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