Schüsse im Bereich von Supermarkt in Graz führten zu Großeinsatz

Graz - Wahrgenommene Schüsse im Bereich eines Supermarktes führten Montagabend, 7. August 2023, zu einem Großeinsatz der Polizei


Quelle: F4F.at / Symbolfoto

Jugendliche waren aneinandergeraten, woraufhin Schüsse aus einer Schreckschusspistole fielen. Polizisten nahmen einen jungen Mann (18) fest. Gegen 17.00 Uhr wurden sämtliche verfügbare Streifen in Graz zu einem Supermarkt in die Wiener Straße gerufen. Zeugen hatten dort Schüsse wahrgenommen und einen Mann gesehen, der danach die Flucht ergriffen haben soll. Umgehend wurde eine Fahndung nach den vorerst Unbekannten eingeleitet – mit Erfolg.

Schneller Fahndungserfolg

Die vorhandene Personsbeschreibung führten Polizisten in der Folge schnell zu drei Jugendlichen im Alter von 16 bzw. 17 Jahren. Die beiden Rumänen und ein Österreicher aus Graz und Umgebung waren im Nahebereich des Supermarktes angehalten worden und gaben an, kurz zuvor von einem ihnen bekannten Mann mit einer Schreckschusspistole bedroht und beschossen worden zu sein. 

Auch dieser hatte in der Zwischenzeit offenbar Anzeige bei der Polizei erstattet. Dabei gab der 18-Jährige an, zuvor zusammengeschlagen worden zu sein. In seiner Wohnung stellten Polizisten der SRK-SIG (Schnelle Interventionsgruppe) in der Folge eine Schreckschusspistole inkl. Munition im Lauf sicher.

Schütze identifiziert

Die drei Jugendlichen konnten den 18-Jährigen schließlich als Schütze identifizieren. Polizisten nahmen den jungen Mann daraufhin vorläufig fest und brachten ihn zur Einvernahme in eine Polizeiinspektion. Dort gab der Grazer an, zuvor von einem 16-Jährigen aus der Gruppe der drei Jugendlichen mit der Faust geschlagen worden zu sein. 

Mit der verwendeten Schreckschusspistole habe er sich lediglich verteidigen wollen. Aufgrund seiner Schmerzen wurde der 18-Jährige in der Folge ins UKH Graz gebracht, wo er ambulant behandelt und eine leichte Verletzung diagnostiziert wurde.

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz wurde der 18-Jährige nach erfolgten Ersterhebungen wieder aus der Haft entlassen. Er wird auf freiem Fuß wegen des Verdachts der Gefährlichen Drohung angezeigt. Weitere Einvernahmen und Ermittlungen zum Verdacht weiterer Straftaten (z.B. Körperverletzungen) laufen.

 

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