1. Lkw- Sonderfahrverbot am 2. Juni 2023
Tirol - Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol
am Donnerstag, den 02.06.2023
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am
Donnerstag, den 02. Juni 2023 in der Zeit von 09 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien)
ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen
Kommentare
Pantoffel (46)
Jony123 (38)
Sonst fängt das Finanzamt schon an zu sabbern
bläky123 (39)
Franky3771 (28)
Willi36 (54)
Für mich stellt sich die Frage warum das Geld in einem Schließfach und nicht auf einem Bankkonto war?
400000 sind schon eine große Summe, ich arbeite schon mein Leben lang jeden tag und hab nicht mal 10000 am Konto als Reserve 😪
laufhanns (63)