Innsbruck - Faktum 1: Wie erst jetzt bekannt wurde, beauftragte eine Österreicherin bereits am 26.06.2023 über eine Internetplattform einen Arbeiter mit der Durchführung von Arbeiten in ihrem Garten
Die Arbeiten wurden vorschriftsmäßig durchgeführt und anschließend eine Rechnung in Papierform zugestellt. Unbekannte Täter hatten sich inzwischen auf unbekannte Weise Zugang zu den Kundendaten und Kunden Email-Adressen bei der Firma verschafft. Sie kontaktierten daraufhin per E-Mail die Kundin und teilten ihr geänderte Bankdaten mit. Die Frau überwies daraufhin den Rechnungsbetrag auf das falsche Konto. Der Geschädigten entstand dadurch ein Schaden in der Höhe eines unteren, fünfstelligen Eurobetrages.
Faktum 2:
Wie ebenfalls erst jetzt bekannt wurde, legte eine Frau am 30.06.2023 auf einer Internetplattform ein Benutzerkonto an, um dort Gegenstände zu verkaufen. Kurze Zeit später erhielt sie von einem Kaufinteressenten ein E-Mail. Durch geschickte Manipulation gelang es dem unbekannten Täter die Frau zum Anklicken eines Links zu verleiten und anschließend eine Probeüberweisung durchzuführen. Kurze Zeit später stellte sie fest, dass von ihrem Konto ein unterer, vierstelliger Eurobetrag abgebucht wurde.
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