Graz - Wie bereits berichtet, stehen zwei Männer im Verdacht, Diebstähle begangen zu haben und wurden festgenommen. Bei der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Entlassung kam es zu einer Verwechslung
Die Beamten des Polizeianhaltezentrums Graz erhielten eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Entlassung einer der beiden festgenommenen Personen und in derselben Anordnung wurde auch die Einlieferung des anderen Festgenommenen in die Justizanstalt Graz-Jakomini verschriftlicht.
Diese Anordnung zur "Anzeige auf freiem Fuße" verpflichtet die Polizei zur sofortigen Entlassung des Festgenommenen. Aufgrund dessen wurde seitens der Beamten ohne unnötigen Aufschub das Täterpaar über die folgenden Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Dabei fand aufgrund von sprachlichen Barrieren, der optischen Ähnlichkeit der beiden Tatverdächtigen und derselben Staatsbürgerschaft die Verwechslung statt.
Die Verwechslung fiel den Beamten bereits kurz nach der Entlassung auf, woraufhin sofort die (eigentlich) freizulassende Person enthaftet und eine Fahndung nach dem irrtümlich freigelassenen Komplizen eingeleitet wurde. Diese verlief bisher negativ. Von dem Mann geht – siehe Bericht vom 15.07.2023: Festnahmen nach Einbruchsdiebstahl – keinerlei erkennbare Gefahr aus.
Aufgrund dieses Sachverhaltes wurden interne Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Sensibilisierung und ein Sechs-Augen-Prinzip, gesetzt. Darüber hinaus werden umfangreiche Erhebungen durchgeführt und Abläufe evaluiert, um das Fehlerrisiko zu minimieren.
Kommentek